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Symbolbild: Von oben auf blauem Holztisch: Pannfisch mit Senfsauce, Krabbencocktail, Hühnerfrikassee und Rote Grütze
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Ratgeber

Allergene auf dem Buffet – was die LMIV für Ihr Catering bedeutet

Veröffentlicht am · aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt in der gesamten EU die Lebensmittelinformationsverordnung (kurz: LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Die Verordnung verpflichtet auch Caterer und Restaurants, bei unverpackten Speisen über 14 definierte Hauptallergene zu informieren. Wie das in Deutschland zu geschehen hat, regelt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV): Die Angaben sind gut sichtbar, deutlich und gut lesbar bereitzustellen.

Wer die Pflicht nicht einhält, riskiert Bußgelder. Kommt ein Gast durch eine fehlende oder falsche Angabe zu Schaden, können weitere rechtliche Folgen hinzukommen.

Die 14 Hauptallergene nach LMIV

Anhang II der LMIV nennt folgende Stoffe und daraus gewonnene Erzeugnisse (mit einzelnen Ausnahmen, die dort aufgeführt sind):

  1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen wie Dinkel und Khorasan-Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fisch
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch (einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als insgesamt vorhandenes SO₂)
  13. Lupinen
  14. Weichtiere (z. B. Schnecken, Muscheln, Tintenfische)

Wie die Allergeninformation praktisch aussieht

Die LMIDV lässt schriftliche oder elektronische Angaben zu – etwa auf Schildern am oder neben dem Gericht, in Speisekarten oder auf Aushängen. Alternativ ist eine mündliche Auskunft möglich, wenn eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt, die auf Nachfrage leicht zugänglich ist, und gut sichtbar auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Beim Buffet sind drei schriftliche Formen verbreitet:

Allergenübersicht pro Gericht – eine Tabelle, die jedes Gericht mit den enthaltenen Allergenen verknüpft. Vorteil: kompakt, druckbar, gut für Lieferungen außer Haus.

Kennzeichnung am Gericht – ein kleines Schild direkt am Buffet-Element, mit den Allergenen im Klartext.

Separater Aushang – ein Blatt im Format DIN A4 oder DIN A3, gut sichtbar am Buffet, mit allen Gerichten und deren Allergenen.

In der Praxis werden diese Formen oft kombiniert.

Worauf Sie als Besteller achten sollten

Verantwortlich für die Information ist nach Art. 8 Abs. 1 LMIV der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen die Speisen vermarktet werden – beim Catering also der Caterer. Als Veranstalter können Sie dennoch viel dazu beitragen, dass Ihre Gäste gut informiert sind.

Unsere Empfehlungen:

  • vom Caterer eine schriftliche Allergenübersicht erbitten
  • die Übersicht am Buffet gut sichtbar verfügbar machen
  • bei bekannten Allergien unter den Gästen aktiv nachfragen und den Caterer informieren
  • die Absprachen festhalten, etwa per E-Mail

Allergene bei Ihrer Anfrage

Nennen Sie uns mit der Anfrage, wie viele Gäste welche Allergien oder Unverträglichkeiten haben – ohne Namen. Wir weisen die 14 Hauptallergene im Angebot und auf dem Buffet aus. Bei schweren Allergien sprechen Sie uns bitte ausdrücklich an.

Was Sie beim Catering-Vergleich fragen sollten

Fragen Sie jeden Catering-Anbieter, den Sie anfragen:

  1. „Wie werden die Allergene dokumentiert? Bekomme ich eine Übersicht?“
  2. „Welche Kennzeichnungsform wird am Buffet genutzt?“
  3. „Wer ist am Veranstaltungstag Ansprechperson bei Rückfragen?“
  4. „Wie wird mit schweren Allergien und möglichen Spuren umgegangen?“

Wenn der Anbieter zögert oder vage antwortet, sollten Sie sich nach einer Alternative umsehen.

Fazit

Allergeninformation ist keine Bürokratie, sondern schützt Ihre Gäste. Ein professioneller Caterer stellt sie selbstverständlich bereit. Als Besteller sollten Sie die Übersicht aktiv einfordern und am Veranstaltungsort verfügbar machen. Im Zweifel gilt: lieber zu viel dokumentieren als zu wenig – gerade bei Firmen-Events.